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§ 49 EStG,Verlagerung,Home-Office

Unser Mandant ist belgischer Staatsbürger. Er ist Alleingesellschafter einer im Inland ansässigen UG (haftungsbeschränkt) und bezieht über diese ein Geschäftsführer-Gehalt. Derzeit wohnt er im Inland und ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Frage 1: Wie und wo wird sein Einkommen (Geschäftsführer-Gehalt) versteuert, wenn er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt verlegt und die über die UG akquirierten Aufträge über seinen PC in diesen Ländern abwickelt: a) in Belgien (wo seine Mutter wohnt), b) in Estland, c) in der Ukraine? Frage 2: Werden Ausschüttungen der UG anders als das Geschäftsführer-Gehalt besteuert? Ist er damit ggf. beschränkt steuerpflichtig (im Inland)?
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