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Veräußerungsgewinn,Rumänien,unbeschränkte Steuerpflicht

Sehr geehrtes Expertenteam, zu folgendem Sachverhalt hätten wir gerne eine zweite Meinung. Mandant A ist in Deutschland aufgrund seines Wohnsitzes unbeschränkt steuerpflichtig (seit mehr als 20 Jahren). Im Jahr 2018 hat er in Rumänien eine Ackerfläche für rund 1.500,00 € angekauft. Seit diesem Zeitpunkt liegt die Ackerfläche brach; es wurden weder eigene Einkünfte (LuF) damit erzielt, noch ist diese Ackerfläche verpachtet; es sind somit keinerlei Einkünfte mit dieser Ackerfläche erzielt worden. In 2022 wurde nun diese Ackerfläche für 4.500,00 € verkauft. Fraglich ist nun, wie dieser Verkauf der Ackerfläche in der Einkommensteuererklärung 2022 zu berücksichtigten ist; in Rumänien werden und wurden bisher keine Steuern für diesen Verkauf fällig. Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.
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