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§ 16 Abs. 3a EStG,Wohnsitzverlagerung,§ 2 AStG

Gewerbetreibender (Einzelunternehmen) verlegt zum 01.01.2023 seinen Wohnsitz nach Zypern. Es handelt sich um ein internetbasiertes Unternehmen. Das Anlagevermögen besteht aus Hard- und Software sowie Domains und Markenrechten. In Zypern soll eine Ltd. gegründet werden, die die Geschäfte führt. 1. Müssen die stillen Reserven in Deutschland aufgedeckt werden? 2. Findet die erweiterte beschränkte Steuerpflicht Anwendung?
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