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Auslandstätigkeitserlass,Nigeria,Arbeitslohn

Ein Steuerpflichtiger ist im Staat Nigeria als Polier bzw. bei der Errichtung von Bauwerken i.R. einer nichtselbständigen Tätigkeit für eine deutsche Firma tätig. Sein Jahresarbeitslohn i. H. v. 141.455 € wird nicht aus einer inländischen öffentlichen Kasse gezahlt. Weitere inländischen Einkünfte liegen nicht vor. In Nigeria bezieht der Steuerpflichtige weitere Einkünfte i. H. v. umgerechnet rund 79.000 € im Jahr, die der nigerianischen Einkommensteuer unterworfen werden. Aufgrund seiner Arbeitnehmertätigkeit hält sich der Steuerpflichtige das ganze Jahr in Nigeria auf. Lediglich seinen Urlaub verbringt er in Deutschland bei seinen Familienmitgliedern. Er hat sowohl in Deutschland als auch in Nigeria einen Wohnsitz gemeldet; sein Lebensmittelpunkt liegt jedoch in Deutschland. Fragen: Erfüllt der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für die Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses? Ist sein von der deutschen Arbeitgeberfirma bezogener Arbeitslohn steuerfrei, fällt er unter den Progressionsvorbehalt oder ist er steuerpflichtig? Sind die nigerianischen Einkünfte in der deutschen Steuererklärung anzugeben?
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