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§ 6 AStG,Besteuerungsrecht,Rückkehr

Sachverhalt: Zwei Gesellschafter einer GmbH sind im Jahr 2017 nach Italien verzogen. Die Wegzugssteuer wurde festgesetzt, aber gestundet. Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschafter ihre Gesellschaftsanteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an die in Deutschland lebenden Kinder übertragen. Frage: Würde durch die unentgeltliche Übertragung an die in Deutschland lebenden Kinder innerhalb des Zehnjahreszeitraums die Wegzugssteuer entfallen?
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