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Österreich,Einkünfte

Eine natürliche Person (A) hat sowohl in Österreich einen Wohnsitz als auch in Deutschland. Gemäß DBA ist der Ansässigkeitsstaat - Mittelpunkt des Lebensinteresses – Österreich, da dort die Familie (Ehefrau und Kinder leben). A wird in Österreich zusammen mit seiner Ehefrau veranlagt. A erzielt in Österreich Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit die in Österreich der Besteuerung unterliegen. Die dt. Einkünfte sind steuerfrei nach DBA und unterliegen ggf. in Österreich dem Progressionsvorbehalt. In Deutschland hat A einen weiteren Wohnsitz und arbeitet dort für das dt. Unternehmen. Er erzielt in Dtl. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. M.E. ist A aufgrund seine Doppelwohnsitzes auch in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Fragen: Ist A verpflichtet in Deutschland ebenfalls eine Steuererklärung abzugeben oder ist mit dem Lohnsteuereinbehalt die Steuer grundsätzlich abgegolten? Wenn Steuererklärung ja: Für sich allein oder gemeinsam mit Ehefrau (Ehefrau hat ausschließlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Österreich)? Sind die österreichischen Einkünfte des A in Deutschland mit anzugeben und wenn ja wie? Können Sonderausgaben/Werbungskosten (z.Bsp. doppelte Haushaltsführung) in Deutschland geltend gemacht werden?
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