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NATO-Truppenstatut,beschränkte Steuerpflicht

A ist britischer Staatsangehöriger und Mitglied der britischen Armee. Er ist in Deutschland stationiert und für Auslandseinsätze regelmäßig auf Reisen. A ist mit M verheiratet. M ist deutsche Staatsangehörige. Zusammen mit den gemeinsamen Kindern bewohnen A und M ein Haus der britischen Armee in Deutschland. Außerdem haben A und M gemeinsamen Grundbesitz in Deutschland, der fremdvermietet ist. Fragen: 1. Unter welchen Voraussetzungen ist A unbeschränkt steuerpflichtig? 2. Kann das NATO-Truppenstatut angewendet werden? 3. Wie sind die Einkünfte des A (Gehalt von der britischen Armee und Vermietungseinkünfte in Deutschland) steuerlich zu behandeln?
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