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§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,§ 49 EStG,DBA-Polen,Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Ein Mandant von mir hat in der BRD zwei Einzelfirmen und bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er hat auch in der BRD (Görlitz) seinen Wohnsitz. Ab dem 01. Januar 2023 möchte er seinen Wohnsitz nach Polen verlegen und von dort aus seine Firmen betreuen und verwalten. Er wird sich ca. 100 Tage im Jahr in der BRD aufhalten. Frage: In welchem Land muss er ab 2023 seine Einkünfte versteuern, in Polen oder in der BRD?
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