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Kroatien,DJ

Sehr geehrte Damen und Herren, wir betreuen einen DJ der Freiberuflich Tätig ist. Er hatte einen Auftritt in Kroatien. Da Kroatien zur EU gehört und am Reverse-Charge Verfahren teilnimmt, hat unser Mandant für seinen Auftritt (Sonstige künstlerische Dienstleistung, die an einen Unternehmer in einem EU-Mitgliedsstaat erbracht wurde. Er ist ein in Deutschland ansässiger Unternehmer (B2B)) eine Netto Rechnung mit dem Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" gestellt. Nun wurde er von dem kroatischen Veranstalter aufgefordert sich in Kroatien zu Registrieren, da er dort nun (Einkommen)Steuerpflichtig wäre. Ebenso wurde er aufgefordert eine OIB (Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer in Kroatien) anzufordern und ein A1 Zertifikat auszufüllen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1) Ist diese Registration wirklich notwendig? 2) Ist unser Mandant nun in Kroatien (Einkommen)steuerpflichtig? 3) Wenn 2) zu trifft, weshalb ist unser Mandant nun in Kroatien Einkommensteuerpflichtig? Frage zur Umsatzsteuer: 4) Greift das Reverse-Charge-Verfahren in Kroatien? Mit freundlichen Grüßen Helena Bauer
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