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Verrechnungspreise,Vertrieb

Unsere Mandantin, eine GmbH, hat verschiedene Vertriebstochterge-sellschaften (USA, Frankreich, China). Sie hat in Portugal eine weitere Vertriebsgesellschaft gegründet. Da der Aufbau der notwendigen Infrastruktur Zeit bedarf, soll vorübergehend die Abrechnung der Umsätze über die deutsche Muttergesellschaft erfolgen und die Vertriebsgesellschaft eine Kommission erhalten. Aktuell ist ein Mitarbeiter angestellt, die voraussichtlichen Kommissionserträge decken allerdings bis zur Erreichung der Markterschließung nicht die anfallenden Kosten (Personal, Büromiete, etc.). Welche Möglichkeiten gibt es seitens der Muttergesellschaft, Markterschließungskosten mit steuerlicher Wirkung zu übernehmen? Die Kapitalausstattung erfolgt durch Stammeinlage, Kapitalrücklage und Darlehen der Muttergesellschaft.
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