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beschränkte Steuerpflicht,Betriebsstätte,DBA Schweiz

Mein Mandant ist Schweizer und hat seinen Wohnsitz in der Schweiz. Im Jahr 2021 hat er ein Gewerbe in Deutschland (Freiburg) gegründet, welches er als Einzelunternehmen betreibt. Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen wurden für den Betrieb in Deutschland abgegeben. Daneben war er in Deutschland als Angestellter in München tätig. Der Lohn wurde ordnungsgemäß über die Steuerkarte abgerechnet und die deutsche Lohnsteuer wurde einbehalten. Frage: Wie sind die Einkünfte einkommensteuerlich in Deutschland zu versteuern?
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