Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bildrechte,50a EStG

Wir haben folgenden Fall: Eine deutsche Modefirma schließt mit einer US-Agentur und einem US-Model (beide Vertragsparteien) einen Kooperationsvertrag für Fotoshootings und Social Media Aktivitäten des Models ab. Zudem werden dem deutschen Unternehmen die Rechte zur Nutzung in diesem Vertrag eingeräumt. Die Fotoshootings sollen physisch in den USA stattfinden. Im Kooperationsvertrag sollen separate Entgelte für das Shooting / Social Media und die Rechte vereinbart werden. Unterliegt dieser Sachverhalt dem Quellensteuerabzug des §50a EStG?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen