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Option,Mitarbeiter

M ist Mitarbeiter einer deutschen Tochtergesellschaft T, deren Konzernmutter K im UK ansässig ist. Im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erwarb M Ordinary- und Preference-Aktien an K. Die Aktien sind nicht börsennotiert und werden von der Gesellschaft verwaltet. Für die Aktien wurden M jährlich ein Share Statement zugesandt. In diesem wurden die Ordinary- und Preference-Aktien jeweils in einer Spalte ausgewiesen. Für die Preference-Aktien wurde für jedes Quartal eine Position „Accrued Gains“ angegeben, die den Wert der Preference-Aktien erhöhten. Ist meine Annahme richtig, dass mit Gutschrift des „Accrued Gains“ auch der Tatbestand des § 20 I Nr. 1 EStG verwirklicht wird und diese zu diesem Zeitpunkt der ESt zu unterwerfen sind? Im Rahmen der Übernahme der Gesellschaft (K), an der M beteiligt war, durch eine andere Gesellschaft (K-Neu) wurden Aktien der K in einem bestimmten Verhältnis in Aktien der K-Neu getauscht. Eine Zuzahlung erfolgte nicht. Ist meine Annahme richtig, dass zum Zeitpunkt des Tauschs, unabhängig von dessen Hintergrund, der Tatbestand des § 20 II S. 1 Nr. 1 EStG verwirklicht wurde und ein gegebenenfalls verwirklichter Gewinn zu diesem Zeitpunkt zu versteuern wäre?
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