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Unterhalt,Ausland,Studium

Sachverhalt: Die in Deutschland wohnhaften Eheleute S haben den gemeinsamen Sohn L (geboren 22.06.1999), welcher zum 31.07.2023 das Studium in Deutschland beenden wird und anschließend an der ETH in Zürich sein Studium fortsetzen wird. Im Rahmen des Studiums in der Schweiz fallen Studiengebühren und Kosten für die Lebensführung an. Fragen: 1_ Was ist steuerlich günstiger: Der Sohn meldet seinen Wohnsitz in Deutschland oder in Zürich an? 2_ Können die Eltern finanzielle Unterstützungsleistungen an den Sohn in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung 2023 geltend machen? 3_ Gibt es die Möglichkeit, auf Kindergeld zu verzichten und stattdessen Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen?
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