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Verluste,Kroatien

Der Mandant hat Wohnsitz in Deutschland und in Kroatien. In Deutschland werden gewerbliche Einkünfte erzielt und mit unbeschränkter Steuerpflicht versteuert. In Kroatien werden Verluste aus L+F gemacht. Frage: Können die Verluste aus L+F aus Kroatien in Deutschland geltend gemacht werden? Nach unserer Recherche: Gemäß Art. 23 (1) a) DBA sind die Verluste grundsätzlich im Freistellungsverfahren zu berücksichtigen. Gemäß § 32b (1) S. 1 Nr. 3 i.V. mit S. 2 Nr. 1 EStG unterbleibt die Anrechnung der Verluste in der Progression allerdings. Wenn unsere Recherche richtig ist und die Verluste somit keine Berücksichtigung finden – ist das verfassungsgemäß? Widerspricht das nicht der Besteuerung nach dem Leistungsprinzip, gibt es ggf. anhängige Verfahren?
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