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Wegzug,Einbringung

Der Stpfl. hat in Deutschland ein Einzelunternehmen. Er möchte dieses in eine GmbH umwandeln. Danach ist die Auswanderung nach Thailand geplant. Die Besteuerung der GmbH-Ausschüttung in Thailand ist wohl sehr vorteilhaft. Greift hier die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG? Oder kann man überhaupt das EU zu Buchwerten umwandeln/einbringen? Was passiert bei einem Wegzug, wenn das Einzelunternehmen bestehen bleibt?
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