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Rente,beschränkte Steuerpflicht,Luxemburg

Ein Luxemburger mit Hauptwohnsitz in Luxemburg (eine Zweitwohnsitzanmeldung in Deutschland ist nach der Kommunalbehörde nicht möglich) bezieht eine Deutsche Rente von 10.000 € für 2020. Die Rente wurde beim Steuerpflichtigen als beschränkt steuerpflichtig veranlagt und nach Abzug des steuerfreien Anteils vom Finanzamt Neubrandenburg versteuert. Ob der Steuerpflichtige sich über 180 Tage in Deutschland aufgehalten hat, wurde nicht ermittelt. Wurde der Sachverhalt vom Finanzamt so richtig eingeordnet?
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