Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

DBA Litauen,Anrechnungsmethode,Freistellungsmethode

A hat die litauische Staatsbürgerschaft. Er hat einen Wohnsitz in Litauen und einen Wohnsitz in Deutschland. Aufgrund seines persönlichen Lebensmittelpunkts (Familie) in Litauen hat er dort auch seine Ansässigkeit. A ist mehr als 183 Tage in Deutschland tätig. A ist Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland und bezieht hieraus im Jahr 2021 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, die auch in Deutschland besteuert wurden. A hat in Litauen ebenfalls Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt und dort versteuert. Ist es richtig, dass diese Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG zu unterwerfen sind? Überdies hat er für diese litauische Firma in Deutschland den Maschinenpark betreut. Hierfür hat er von der litauischen Firma eine Vergütung in Höhe von 10.000 € erhalten. Diese wurde in Litauen nicht versteuert. Muss A die Vergütung komplett in Deutschland versteuern, Art. 15 (1) letzter HS DBA Litauen? A hat sich in Litauen von der litauischen GmbH eine Dividende in Höhe von 10.000 € auszahlen lassen. Dafür hat er in Litauen 1.500 € Steuern bezahlt. Ist es richtig, dass diese Dividende nach Art. 10 des DBA mit Litauen nicht in Deutschland versteuert werden muss, gleichwohl aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG zu unterwerfen ist?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen