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Buchhaltung,Ausland

Unsere Mandantin ist eine Unternehmensgruppe aus Deutschland. Es wurden in den letzten Jahren mehrere Töchter KapG im Ausland gegründet. Der Wunsch ist jetzt, diese Auslandstöchter einzustellen, um alle Geschäftsvorfälle selber in Deutschland buchhalterisch abarbeiten zu können. Wie ist das korrekte Vorgehen, wenn die Buchführung aller Unternehmen (inkl. der dann vorhandenen ausländischen Standorte) in Deutschland erfolgt, damit die Gewinnermittlungen / Steuererklärungen für die ausländischen Standorte zutreffend erfolgen können.
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