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Quellensteuer,Türkei

Eine GmbH in Deutschland erhält von einer Firma in der Türkei den Auftrag zur Inspektion von Roboteranlagen in der Türkei. Die Inspektionsarbeit dauert eine Woche. Ersatzteile werden nicht benötigt. Die GmbH nimmt diesen Auftrag an und beauftragt ihrerseits eine Firma in Korea, diese Arbeiten vor Ort in der Türkei auszuführen. Nach Beendigung der Inspektionsarbeiten stellt die GmbH an den Auftragnehmer eine Rechnung und erhält eine Rechnung von dem Subunternehmer in Korea. Frage: 1. Fallen bei der Überweisung des Rechnungsbetrags durch den Auftragnehmer an die GmbH Abzugsteuern an? 2. Fallen bei der Überweisung des Rechnungsbetrags durch die GmbH an den Subunternehmer Abzugsteuern an?
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