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DBA Schweden,Artikel 17 Künstler und Sportler

Unser Mandant ist professioneller Mannschaftssportler und schwedischer Staatsbürger. Im Dezember 2020 ist er von Schweden nach Deutschland gewechselt/gezogen (Wohnsitzanmeldung). In Schweden besteht kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt mehr. Bisherigen Einkünfte im Jahre 2020: 1. Gehalt vom Verein in Schweden 2. Kapitaleinkünfte Bank in Schweden 3. Gehalt vom schwedischen Verband für ausgetragene Spiele. In Schweden wurde eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. In Deutschland wurde ein Monatsgehalt (Dezember 2020) bezogen. Fragen: 1. ab wann gilt die unbeschränkte Steuerpflicht und wie sind die Einkünfte steuerlich in 2020 entsprechend zu beurteilen (Progressionsvorbehalt o.ä.). 2. In 2021 wurde vom schwedischen Verband weiterhin Gelder gezahlt für ausgetragene Spiele / Turniere. Diese sind m. E. n. in Deutschland nach § 19 EStG zu besteuern. Liege ich da richtig? Vielen Dank im Voraus.
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