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Spendenabzug,Voraussetzungen,§ 10b EStG

Sachverhalt: Eine Steuerpflichtige erzielt in Ecuador diverse Einkünfte (u. a. aus Vermietung und Kapitalvermögen). In der ecuadorianischen Steuererklärung wurden zudem Spenden, die an Organisationen in Ecuador geleistet wurden, in Abzug gebracht, und von den dortigen Finanzbehörden anerkannt. Frage: Besteht die Möglichkeit, diese in Ecuador geleisteten Zuwendungen auch im Rahmen der Berücksichtigung der ecuadorianischen Einkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung in irgendeiner Form geltend zu machen?
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