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Schweiz,Arbeitnehmer

A und B sind verheiratet. Sie haben einen Wohnsitz in Berlin und Schweiz Luzern. A ist angestellt in der Schweiz (internationaler Wochenaufenthalter). Ab 01.06.2021 arbeitet auch Ehefrau B in der Schweiz (ab da beide mit B-Bewilligung). B war bis zum 31.05.2021 in Berlin angestellt. Ab November 2021 Ehemann Wechsel von B-Status wieder zu G-Status als internationaler Wochenaufenthalter. Sie haben eine ETW in Berlin erworben -> Übergabe und Fertigstellung erst in 2022. A hat davor in Deutschland als selbständiger IT-Consultant gearbeitet unter der Kleinunternehmerregelung, die erst 2022 steuerlich abgemeldet wurde. Einkünfte daraus hat er im gesamten Jahr 2021 nicht erzielt. Frage: Ist es richtig, dass die Schweiz in 2021 das alleinige Besteuerungsrecht hat und in Deutschland keine Steuererklärung abzugeben ist?
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