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Rumänien,183-Tage-Regelung,Arbeitslohn

Unser Mandant beabsichtigt die Anstellung eines rumänischen Mitarbeiters. Dieser hat seinen Wohnsitz und seine Familie weiterhin in Rumänien. Er hält sich weniger als 183 Tage in Deutschland auf. Der Tätigkeitsort ist in Deutschland für einen deutschen Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hält sich in Deutschland in der Mitarbeiterwohnung des Arbeitgebers auf. Ist vom deutschen Arbeitgeber für dieses Beschäftigungsverhältnis Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen?
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