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Kapitalvermögen,Malta,Besteuerungsrecht

Die Eheleute EM und EF sind deutsche Staatsbürger, die derzeit ihren Wohnsitz in Malta haben. Sie unterhalten nach wie vor Bankkonten und Depots bei deutschen Finanzinstituten. Unterliegen die daraus resultierenden Einkünfte aus Kapitalvermögen der deutschen Besteuerung? Müssen die Eheleute in Deutschland eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben?
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