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Steuerpflicht,Wertpapiere

Sachverhalt: Der Mandant ist vergangenes Jahr nach Monaco verzogen. Er möchte sein Kapitalvermögen, das sich in Depots bei deutschen Banken befindet und zum Teil aus deutschen Wertpapieren besteht, in eine monegassische GbR einbringen, an der er nur zu 50 % beteiligt ist. Die anderen 50 % würde eine Gesellschafterin aus einem anderen EU-Land (nicht Deutschland) halten, die in gleichem Umfang wie der Mandant Wertpapiere einbringt. Fragen: 1. Ergibt sich für die deutschen Wertpapiere eine Steuerpflicht in Deutschland aus dem AStG? Der Mandant ist der Meinung, dass wegen des Wortlauts des § 5 AStG („... alleine oder zusammen mit unbeschränkt Steuerpflichtigen ...“) keine Steuerpflicht besteht, weil er weder alleine noch mit einem unbeschränkt Steuerpflichtigen Gesellschafter ist. 2. Ergibt sich eine Steuerpflicht in Deutschland für die deutschen Wertpapiere aus § 1 Abs. 4 i.V.m. § 49 EStG? 3. Die Steuerpflicht nach dem AStG würde max. zehn Jahre bestehen. Ist zutreffend, dass eine Steuerpflicht nach §§ 1, 49 EStG ewig bestehen würde? 4. Kann sich aus dem Depot in Deutschland und der Auszahlung von Dividenden oder Zinsen eine Steuerpflicht ergeben? 5. Ließe sich eine Steuerpflicht durch eine andere Rechtsform der Gesellschaft vermeiden?
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