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Belgien,Professor

Mein Mandant, wohnhaft in Aachen, Grenzgänger nach Belgien, angestellt bei belgischer Universität als Dozent, verheiratet, wird gemäß einer analogen Regelung zum inländischen § 1 Abs. 2 Nr. 2 EStG (Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentliches Rechts = belgische Universität) in Belgien zur Einkommensteuer veranlagt. Nun kann mein Mandant einen befristeten Lehrauftrag an der RWTH Aachen zusätzlich annehmen. Es stellt sich daher die Frage, wenn er diesen Auftrag annimmt, dazu eine freiberufliche Tätigkeit im Inland anmeldet, wie verhält es sich sowohl mit der Besteuerung im Inland als mit der Besteuerung in Belgien. Der Lehrauftrag wird ein Honorar über den Grenzen des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG beinhalten (sofern hier eine analoge Regelung Belgien zu Deutschland besteht).
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