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§ 34c EStG,DBA Spanien

Der Steuerpflichtige hat insgesamt 19 Vermietungsobjekte. 14 in Deutschland; 5 in Spanien. Die spanischen Immobilien werden in Spanien versteuert Der Steuerpflichtige ist an 160 bzw. 220 Tagen im Jahr in seinem Privathaus in Spanien. (Die genaue Tageszahl wechselt von Jahr zu Jahr). Die restliche Zeit des Jahres lebt er in seinem Privathaus in Deutschland. Dort ist auch der Wohnsitz gemeldet. Fragen: 1. Besteht unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland? 2. Wie werden die spanischen Immoblien in Deutschland versteuert? 3. Welchen Nachweis der Versteuerung muss der Steuerpflichtige in Deutschland vorlegen? 4. Falls sich die Ermittlungsmethode der Einkünfte aus Vermietung in Spanien von der deutschen Einkunftsermittlung unterscheidet. In welcher Höhe sind die spanischen Einkünfte in Deutschland zu berücksichtigen? zB. Einkünfte Vermietung in Spanien + 8.000 Euro ; Einkünfte nach Deutschem Steuerrecht + 5.000 Euro --> Welcher Wert ist für die deutsche Steuererklärung relevant?
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