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Steuerpflicht,persönliche

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant hat in Deutschland als natürliche Person eine Meldeadresse und Wohnsitz. Allerdings pendelt er regelmäßig nach Frankreich, wo er ein Hausboot besitzt und Montenegro, wo auch Wohneigentum besteht. Ob mehr als 183 Tage in Deutschland der gewöhnliche Aufenthalt ist, muss er durch Aufzeichnungen belegen. Das Hausboot und die Ferienwohnung werden über Booking.com und Air B´nB vermietet. Die Einnahmen müssen in den jeweiligen Ländern versteuert werden. Wie kann man nachweisen, das man mehr als 183 Tage in Deutschland ist, bzw. was passiert, wenn weniger als 183 Tage anfallen? Dann ist beschränkte Steuerpflicht in Deutschland gegeben und nur die in Deutschland erzielten Einkünfte sind zu versteuern. Die beiden anderen Länder bekommen durch den Steuerpflichtigen die Einkünfte versteuert. Muss er sich in einen der beiden Länder fiskalisch registrieren? Wenn ja in welchem? In keinem der beiden anderen ist mehr als 183 Tage Aufenthalt gegeben (Falls es so eine Grenze in Frankreich/Montenegro überhaupt gibt). Vielen Dank für Ihre EInschätzung
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