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Aufsichtsratsvergütungen aus dem Ausland,Vermeidung Doppelbesteuerung

A wohnhaft in Deutschland (= ansässig in Deutschland lt. DBA), A übernimmt in Schweden, Frankreich und Norwegen jeweils einen Posten als Aufsichtsrat gegen eine Vergütung von rund p.a. 30.000,00 €. Fragen: Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht für dieses Einkommen? Wie vermeidet Deutschland die Doppelbesteuerung?
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