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Spanien,Wegzug

Ich habe einen Mandanten, der freiberuflich als RA selbständig tätig ist. Dieser Mandant hat in Spanien eine Immobilie erworben. Seine Frau ist fast ständig in Spanien, die Immobilie in Deutschland wurde verkauft und eine kleine Wohnung angemietet. Der erste Wohnsitz ist von beiden noch in Deutschland, d.h. noch keine Anmeldung als Residente in Spanien. Mein Mandant hat in Spanien einen voll ausgerüsteten Arbeitsplatz, von dem aus er seine kompletten Anwaltstätigkeiten ausüben kann. Er reist nur noch nach Deutschland, um Gerichtstermine bzw. persönliche Termine im Büro wahrzunehmen. Nun die Fragen zu den Reisekosten/Flugkosten: Kann er die Flugkosten als Betriebsausgaben in seiner Gewinnermittlung geltend machen? Familie hat er in Deutschland nicht mehr, er ist nur beruflich in Deutschland. Allerdings sind die Erstwohnsitze ja noch in Deutschland. Wäre der Ansatz als Betriebsausgaben möglich, wenn man in Deutschland nur noch Zweitwohnsitz hätte? Würde man dann den Splittingtarif in Deutschland verlieren?
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