Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bauabzugssteuer,Ansatz

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere deutsche Personengesellschaft will eine Kapitalgesellschaft aus Polen beauftragen Bauleistungen für sie zu erledigen. Die polnische Kapitalgesellschaft hat eine eigenen Arbeitnehmer, sondern wird polnische Subunternehmer beauftragen die Arbeiten auszuführen. Die polnische Kapitalgesellschaft benötigt eine Freistellungsbescheinigung. Wenn die Gesellschaft länger als 6 Monate in Deutschland tätig ist, muss der in Deutschland anfallende Gewinn in Deutschland versteuert werden? Wird die polnische Gesellschaft in Deutschland eine Freistellungsbescheinigung erhalten? Mit freundlichen Grüßen Monika Plum
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen