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Artikel 7 DBA Deutschland/Dänemark,Artikel 11 DBA Deutschland/Dänemark,Artikel 15 DBA Deutschland/Dänemark

Das Ehepaar A + B sind bis zum 15.07.2023 unzweifelhaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Beide erzielen bis zum 15.07.2023 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von insgesamt 50.000 Euro (nach dem 15.07. erzielen sie keine weiteren Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigekeit). Der Ehemann erzielt weiterhin Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (das ganze Jahr). Ab dem 16.07.2023 haben die beide Eheleute ein Gewerbe in Dänemark angemeldet. Der Gewinn hieraus beläuft sich 2.000 Euro. Der Wohnsitz ist auch ab dem 16.07.2023 ausschließlich in Dänemark. Welche Einkünfte sind im Jahr 2023 in Deutschland zu versteuern?
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