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DBA Deutschland/Japan,Einkünfte aus Kapitalvermögen

Ein Mandantenehepaar wird in 2024 ihren Wohnsitz mit Lebensmittelpunkt in Japan gründen. In Deutschland plant der Ehemann eine kleine Immobilie zu erwerben, die nicht vermietet wird, sondern für gelegentliche Aufenthalte in Deutschland eigenbenutzt wird. Der Ehemann bezieht nur Einkünfte aus Kapitalvermögen aus auschließlich in Deutschland angelegtem Kapitalvermögen. Durch die deutsche selbstgenutzte Immobile wird der Ehemann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Es stellt sich die Frage, welchem Land das Besteuerungsrecht der Kapitaleinkünfte zusteht. Sollte es Japan sein, so werden neu zugezogene Ausländer für die ersten 5 Jahre steuerlich als „non-permanent residents“ behandelt und müssen in diesem Zeitraum keine japanische KEST bezahlen, danach volle Besteuerung zu ca. 23%. Sollte es Deutschland sein: könnte die deutsche Immobilie auf den Namen der Ehefrau erworben werden, so dass der Ehemann in Deutschland keinen eigenen Wohnsitz gründet oder wird ihm dieser Wohnsitz durch die Ehe ebenfalls zugerechnet?
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