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Singapore,EInkünfte

Folgende Konstellation: Deutscher Staatsbürger hat in den letzten fünf Jahren in Singapore gelebt und dort für eine Firma gearbeitet. Aus persönlichen Gründen hat er nun Singapore verlassen und ist wieder nach Deutschland zurückgekehrt (keine Meldeanschrift mehr in Singapore; Erstwohnsitz in Deutschland). Er arbeitet vom Homeoffice aus weiterhin für seinen Arbeitgeber in Singapore (für dortige Projekte) und bezieht sein Gehalt mit Abzug der Steuer in Singapore dort und bekommt es auch dort auf sein Konto überwiesen. Fragen: Mandant ist in Deutschland nun unbeschränkt steuerpflichtig; wie sieht es nun mit den Arbeiten im Homeoffice in Deutschland aus sind diese auch in Deutschland zu versteuern oder fallen sie unter das DBA? Wenn ja, wie sind diese zu versteuern? ist hier das DBA mit Singapore maßgeblich? Der Arbeitgeber hat in Deutschland/Europa keinerlei Niederlassungen. Darf der Mandant von Deutschland aus ohne weiteres für einen ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice arbeiten? Sozialversicherung: Muss unser Mandant freiwillig in Deutschland krankenversichert sein?
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