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zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht,Zuzug

Die Mandanten sind in 2022 von Dubai nach Deutschland gezogen (Begründung eines Wohnsitzes), wo sie Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt haben. Vor ihrem Zuzug nach Deutschland lebten sie in Dubai, wo sie ebenfalls Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt haben. Grundsätzlich sind in Zuzugsfällen die vor dem Umzug im Ausland erzielten Einkünfte im Wege der Progression in die Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht einzubeziehen. In Dubai werden die Einkünfte nicht besteuert, dies sollte allgemein und auch dem FA bekannt sein. Ein Nachweis darüber, dass die Einkünfte besteuert wurden, kann somit nicht erbracht erbracht werden, sollte m.E. aber auch entbehrlich sein? Frage: Ändert sich daran etwas, dass das DBA zwischen den VAE und Deutschland Ende 2021 ausgelaufen und nicht verlängert wurde? Wie sind in dem Fall die bis zum Umzug in den VAE erzielten Einkünfte zu berücksichtigen?
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