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Aufwendungen,doppelte Haushaltsführung

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, es ist zu klären in welcher Höhe die Werbungskosten i. Z. mit der doppelten Haushaltsführung in Österreich in der österreichischen Steuererklärung bzw. deutschen Steuererklärung anzusetzen sind. Sachverhalt: Der Steuerpflichtige hat seinen Hauptwohnsitz in Bayern (Stockdorf) und ist angestellt bei einem Arbeitgeber in Österreich (Salzburg). Er erhält sowohl aus Deutschland (49%) als auch aus Österreich (51%) Gehalt. Die Einnahmen werden nach Arbeitstagen auf Deutschland und Österreich in der deutschen/österr. Steuererklärung aufgeteilt. Im Jahr 2021 hat er eine Eigentumswohnung in Salzburg angeschafft um näher am Arbeitsplatz in Österreich zu sein. Die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung beinhalten u. a. Fahrtkosten zwischen Stockdorf und Salzburg, AfA für die Wohnung und die Einrichtungsgegenstände, Strom- und Internetkosten. Wie verhält es sich mit den Kosten für die doppelte Haushaltsführung in Österreich, sind die Werbungskosten nach Arbeitstagen aufzuteilen oder in voller Höhe in der österreichischen Steuererklärung anzusetzen, da diese allein durch Österreich veranlasst sind. Und kann man diese Werbungskosten in der deutschen Steuererklärung geltend machen und wenn ja, in welcher Höhe? MfG A.-C. Rüsenberg
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