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Vermietungseinkünfte Ungarn,Freistellung nach DBA,Art. 22 DBA Ungarn

Mandantin A hat in Deutschland seit über 20 Jahren einen Wohnsitz. A ist als Angestellte in Deutschland tätig. Vor dem Zuzug nach Deutschland lebte A in Ungarn; heute ist sie lediglich ca. zwei Wochen pro Jahr (für Urlaubsreisen) in Ungarn. Circa 2010 wurde durch eine Erbschaft eine Immobilie in Ungarn erworben, die immer vermietet war/ist und aus der somit dort Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Das in Ungarn belegene Objekt wird dauerhaft zu Wohnzwecken vermietet (Mieter lebt schon seit etlichen Jahren in dem Objekt; es findet keine kurzfristige Vermietung statt wie z.B. AirBNB). Die Vermietungseinkünfte sind in Ungarn immer erklärt und auch besteuert worden. In Deutschland sind diese Einkünfte allerdings nicht in die Besteuerung mit einbezogen worden, auch nicht über den Progressionsvorbehalt. Es stellt sich für uns nun die Frage, ob die Vermietungseinkünfte aus Ungarn in Deutschland zu erklären sind (ggf. Progressionseinkünfte?). Falls die Einkünfte in Deutschland zu erklären sind, wären noch folgende Rückfragen relevant: a) Nach welchen Vorschriften sind die Einkünfte zu ermitteln? Können die in der ungarischen Steuererklärung ermittelten Einkünfte angesetzt werden, oder müssen diese ggf. an die deutschen Ermittlungsvorschriften angepasst werden? b) Falls diese Einkünfte zu erklären sind, hat sich hier an der Rechtslage in den letzten zehn Jahren etwas geändert?
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