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Studentin,Ausland

Mandanten beabsichtigen, eine Studentin einzustellen. Diese ist deutsche Staatsangehörige und lebt in München. Der Arbeitsvertrag würde hier in Deutschland noch abgeschlossen. Sie wird für ein Jahr in den USA studieren. Sie ist an einer Universität dort eingeschrieben. Eine Immatrikulationsbescheinigung beziehungsweise ein Studiennachweis werden vorgelegt werden. Im Rahmen ihres Studiums wird sie aber einen Auslandsaufenthalt in Argentinien absolvieren. Sie arbeitet also für einen deutschen Arbeitgeber. Sie ist an einer Universität in den USA eingeschrieben. Im Rahmen dieses Studiums arbeitet sie in Argentinien. Für unseren Mandanten und uns stellt sich die Frage, wie dieses Arbeitsverhältnis steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt werden soll. Die Studentin ist über United Health krankenversichert. Dies erfolgt über die amerikanische Universität. Wir würden deutsche Lohnsteuer, sofern sie anfällt, einbehalten. Die Studentin arbeitet pro Jahr für einige Monate in Deutschland. In den Semesterferien wird sie hier sein. Weiter würden wir die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen. Wäre diese Handhabung richtig?
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