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Überobligatorium,Freizügigkeitskonto

Unsere Mandantin ist Grenzgängerin. Im Jahre 2021 hat sie von Januar bis Mai in der Schweiz gearbeitet. Angemeldet war Sie in der Zeit in Deutschland. Ab Juli 2021 hat Sie wieder in Deutschland gearbeitet und war ebenfalls in Deutschland angemeldet. Sie hat im Mai 2021 das "Überobligatorische" von der Pensionskasse der Schweiz ausbezahlt bekommen. Dafür hat Sie auch Quellensteuer bezahlt. Das Guthaben bei der Pensionskasse beträgt rd. 71 T EUR, davon wurden rd. 49 T EUR auf Freizügigkeitskonto umgebucht und der Rest rd. 21 T EUR wurden ausgezahlt. Nach welcher Vorschrift muss das/was in Deutschland versteuert werden?
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