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Mitteilungspflicht n. § 138 AO,Mittelbare Beteiligung

Mdt. ist angestellt und ist beteiligt an einer Invest-KG (vermögensverwaltende und gewerblich entprägte Personengesellschaft mit Sitz in Dtl.). Diese hält Anteile an einer luxemburgischen KapGes. Die Beteiligung des Mdt. an der luxemburgischen KapGes über die Invest-KG (mittels Durchgriffs) liegt unterhalb der 10 %, jedoch über der 150.000-€-Marke nach § 138 AO. Die Invest-KG hält an der luxemburgischen KapGes einen Anteil unter 10 %, jedoch in Millionenhöhe. Fragen: 1. Muss der Mdt. die Meldung nach § 138 AO vornehmen, obwohl er nur an der dt. Personengesellschaft beteiligt ist? Oder ist hier durch die steuerlich transparente Rolle der dt. Gesellschaft auf die mittelbare Beteiligung an der luxemburgischen Gesellschaft abzustellen und aufgrund des Überschreitens der 150.000-€-Grenze die Beteiligung zu melden? 2. Gibt es andere bzw. weitere Meldepflichten oder Ähnliches, die durch den Erwerb solch einer Beteiligung auch zu beachten sind? Wenn ja, welche?
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