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DBA Spanien,selbständige Tätigkeit

Sachverhalt: Ein für Zwecke der Förderung von Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe als gemeinnützig anerkannter Verein mit Sitz in Deutschland hält regelmäßig Fort- und Weiterbildungskurse an verschiedenen Standorten in Deutschland ab. Die Kurse werden von vom Verein beauftragten Dozenten abgehalten, die hierfür ein Honorar beziehen, für dessen Versteuerung sie selbst zuständig sind (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit). Einer der Dozenten ist in Spanien ansässig, wo er auch hauptberuflich tätig ist. Die Kurse, für die er vom Verein beauftragt wird, hält er in Deutschland am jeweiligen Veranstaltungsort ab. Frage: 1. Wenn der spanische Dozent (deutscher Staatsbürger) in D keinen Wohnsitz hat und sich an weniger als 183 Tagen im KJ/Zwölfmonatszeitraum in D aufhält, sind dann seine Einkünfte aus dieser Dozententätigkeit in Spanien zu versteuern oder unterliegt er mit diesen der beschränkten Einkommensteuerpflicht in D? 2. Ändert sich an der Antwort zu Frage 1 etwas, wenn der Dozent weiterhin keinen Wohnsitz in D hat, aber sich an mehr als 183 Tagen in D aufhält? 3. Sofern ein Zweitwohnsitz (NICHT Lebensmittelpunkt, Ansässigkeit nach DBA weiter Spanien) in D vorliegt, sind dann die Einkünfte aus der Dozententätigkeit im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in D zu versteuern?
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