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Abfindung,Wegzug

Arbeitnehmer scheidet im Jahr 2023 aus dem Beschäftigungsverhältnis aus und verlegt seinen Wohnsitz nach Italien, keine weiteren steuerlichen Verknüpfungen in Deutschland. Im Jahr 2024 erhält er eine Abfindung aus seinem ehemaligen Beschäftigungsverhältnis in Deutschland. Zudem erzielt er ab 2024 EK aus nichtselbständiger Tätigkeit in Italien. Wie ist die Abfindungszahlung zu besteuern? Besteuert D oder ITA? Werden die in Italien erzielten EK in Deutschland im Rahmen der Fünftelregelung berücksichtigt, wenn Deutschland die Abfindungszahlung besteuert?
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