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Portugal,Wegzug

A ist alleiniger Anteilseigner einer deutschen GmbH. Aus dieser erhält er Arbeitslohn. Fall 1: A verlegt seinen Wohnsitz nach Portugal. Der Ort der Geschäftsleitung der Gesellschaft a) verbleibt in Deutschland, b) wechselt mit A nach Portugal. Fall 2: A behält seinen Wohnsitz in Deutschland, hält sich aber gelegentlich in Portugal arbeitend auf. Fall 3: A gründet eine GmbH & Co KG und bringt die Anteile an der GmbH in die GmbH & Co. KG ein. Sodann verzieht A nach Portugal. Der Ort der Geschäftsleitung der GmbH a) verbleibt in Deutschland, b) wechselt mit A nach Portugal. Fragen: 1.) Wie wird der Arbeitslohn von A aus der GmbH in den einzelnen Szenarien besteuert? 2.) Wie ist der Verkauf der Anteile an der GmbH in den einzelnen Szenarien zu besteuern? Auf eine Wegzugsbesteuerung braucht nicht eingegangen zu werden.
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