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Ausschüttung,Personengesellschaft

Ein Mandant hält im Rahmen seiner deutschen Holdinggesellschaft die Mehrheitsanteile an einer amerikanischen Personengesellschaft, die auf Gesellschaftsebene Gewinne versteuert. Gezahlt wird auf die Gewinne amerikanische Körperschaftsteuer. Es folgen Gewinnabführungen der amerikanischen Personengesellschaft an die Deutsche Holding-GmbH. Fällt die Gewinnabführung unter die Steuerbefreiung nach § 8b KStG? Wenn das Szenario wäre: Die Gesellschaft in den USA betreut ausschließlich Kunden außerhalb der USA, um eine Besteuerung in den USA zu umgehen, und die Gesellschaft führt diese Gewinne dann wiederum steuerfrei an die deutsche Holding ab. Die Holding hat eine weitere Tochterfirma in Deutschland, die die gleichen Leistungen erbringt. Es ist anzunehmen, dass die Tätigkeiten der amerikanischen Gesellschaft sich in Art und Weise der Ausführung nicht nennenswert von denen der deutschen Gesellschaft unterscheiden. Hier liegt aus unserer Sicht vermutlich ein Fall des § 42 AO vor. Wie ist Ihre Einschätzung?
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