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Ukraine,Steuer

Person A lebt in der Ukraine und erbringt von dort aus wiederkehrende Vermittlungsleistungen an ein Unternehmen in Deutschland und wiederkehrende Dienstleistungen für ein Unternehmen in der Schweiz. Die Rechnungsstellung erfolgt aus der Ukraine. Die Zahlungen der Rechnungen erfolgen jedoch auf ein Bankkonto in Deutschland. Besteht die Möglichkeit hieraus ein deutsches Besteuerungsrecht auf diese Einkünfte zu begründen, so dass sich insoweit eine beschränkte ESt-Pflicht in Deutschland ergäbe bzw. unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG eine unbeschränkte ESt-Pflicht möglich würde?
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