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Vietnam,Homeoffice

Die Ehefrau wird von einem öffentlichen Unternehmen (GIZ) für die Zeit von August 2023 bis Januar 2025 nach Vietnam entsendet. Der Ehemann begleitet sie nach Vietnam und wird dort im Homeoffice für seinen deutschen Arbeitgeber weiterarbeiten. Die Eheleute haben ihre hiesige Wohnung für diese Zeit vermietet und sind derzeit beim Vater des Ehemanns im Inland gemeldet. Fragen: 1. Welcher Staat übt für 2024 das Besteuerungsrecht aus? 2. Wenn Vietnam das Besteuerungsrecht ausübt, muss der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber sich um die Versteuerung kümmern? 3. Ist es möglich, für 2024 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben? 4. Können die Eheleute während des gesamten Auslandsaufenthaltes in der deutschen Sozialversicherung verbleiben?
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