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Entstrickung,Wegzug

Wir betreuen eine Ein-Mann-GmbH mit Geschäftssitz in Deutschland (lt. Handelsregister). Der 100-%-Gesellschafter-Geschäftsführer lebt auf Malta, so dass sich der Ort der Geschäftsleitung auf Malta befindet. Fragen: 1. Wird die GmbH durch Auseinanderfallen von Geschäftssitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland und auf Malta unbeschränkt steuerpflichtig? Wie wird eine Doppelbesteuerung nach DBA vermieden? 2. Welche rückwirkenden steuerlichen Konsequenzen können sich ergeben, wenn in den bisherigen Steuererklärungen der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland angegeben wurde? 3. Gibt es weitere ertragsteuerliche/umsatzsteuerliche Themen, die berücksichtigt werden sollten in diesem Zusammenhang?
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