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Wegzug,Portugal,Geschäftsführer

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um kurze Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: Natürliche Person A ist alleiniger Gesellschafter der A-GmbH. A ist seit mehr als 12 Jahren in Dtl. unbeschränkt steuerpflichtig, die GmbH hat ihren Sitz und Geschäftsleitung ebenfalls im Inland. Die GmbH erbringt hauptsächlich Beratungs- sowie Personalvermittlungsleistungen im Agrarbereich. A plant dauerhaften Wegzug nach Portugal, somit Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht. Die Geschäftsführung und der Sitz der GmbH sollen in Dtl. bleiben. Außer dem Geschäftsführer beschäftigt die GmbH keine weiteren Angestellten. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich aus dem Wegzug (§§ 6 AStG, 17 EStG; Aufdeckung stille Reserven, Stundung 7 Jahre möglich, Rückkehr innerhalb 7 Jahre Wegfall der Steuer)? Wie können die stillen Reserven (insbesondere der Firmenwert) praktisch am besten festgestellt werden? Kann dies ausschließlich durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen? Gibt es andere Möglichkeiten? (Die Gründung der GmbH erfolgte im laufenden Jahr, Umsatz bisher < 100 T €, nennenswertes Anlagevermögen ist nicht vorhanden) Welche steuerlichen Folgen ergeben sich, wenn die Geschäftsführung nach dem Wegzug (bspw. nach 2 Jahren) ebenfalls von Deutschland nach Portugal verlegt wird? Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen G. Porsche, StBin
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