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Bulgarien,Verwertung

Unser Mandant hat seit Oktober 2022 einen Wohnsitz in Deutschland. Im Dezember erhielt er eine Zahlung aus einem Werkvertrag mit einer Universität in Deutschland. Gegenstand des Vertrags waren Feldarbeiten in Bulgarien, wo er bis zu seinem Umzug nach Deutschland gelebt und gearbeitet hat. Die Tätigkeit wurde bereits vor seinem Umzug nach Deutschland ab Februar 2022 in Bulgarien ausgeübt. Frage: Ist die im Dezember erhaltene Zahlung in Deutschland steuerpflichtig, weil im Zeitpunkt der Zahlung unbeschränkte Steuerpflicht bestand? Oder ist die Zahlung aufzuteilen und nur zeitanteilig, d.h., soweit die Tätigkeit ab Oktober (= ab Innehaben des Wohnsitzes in DE) ausgeübt wurde, als steuerpflichtige Einkünfte zu berücksichtigen? Oder kommt es auf die Ausübung der Tätigkeit in Bulgarien gar nicht an, weil die Tätigkeit für eine deutsche Uni erfolgte und somit die Ergebnisse dieser Arbeit in Deutschland verwertet wurden?
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